2019 wird Jahr der Chancen

Arbeitsagentur Konstanz-Ravensburg informiert: Mit zwei neuen Gesetzen hat der Deutsche Bundestag die Voraussetzungen geschaffen, um Langzeitarbeitslosen und Hartz IV-Beziehern eine bessere Rückkehr ins Arbeitsleben zu ermöglichen. Außerdem wurden die Fördermöglichkeiten zur beruflichen Weiterqualifizierung deutlich erweitert. „Mit diesen Gesetzen wird 2019 für viele Menschen das Jahr der Chancen“, zeigt sich Jutta Driesch zuversichtlich.

Teilhabechancengesetz
Über 25-Jährige, die zwei Jahre oder länger arbeitslos gemeldet sind, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit über einen Zeitraum von zwei Jahren unterstützt werden. Die Lohnkosten werden im ersten Jahr bis zu 75 Prozent, im zweiten bis zu 50 Prozent übernommen.
Über 25-Jährige, die sechs Jahre oder länger Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen, können bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert werden. Die Jobcenter übernehmen dabei in den ersten beiden Jahren die vollen Lohnkosten; ab dem dritten Jahr wird der Lohnkostenzuschuss um jeweils zehn Prozent pro Jahr reduziert. Qualifizierungen und betriebliche Praktika sind möglich; die Kosten für notwendige Qualifizierungen werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro bezuschusst.

Qualifizierungschancengesetz
Beschäftigte können künftig Zugang zur Weiterbildungsförderung erhalten, wenn ihre Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann bzw. in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht wird oder wenn die Beschäftigten eine Umschulung in einen Engpassberuf anstreben. Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können für Beschäftigte in Kleinstunternehmen sowie für Ältere und Schwerbehinderte übernommen werden.

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